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   BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83   

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BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83 (https://dejure.org/1984,2806)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1984 - 6 C 12.83 (https://dejure.org/1984,2806)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1984 - 6 C 12.83 (https://dejure.org/1984,2806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewahrsamsbereich des Gerichts - Abhandenkommen von Briefumschlägen - Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.1983 - 6 C 89.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Kläger - Verschulden -

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83
    Der Kläger rügt dies als rechtsfehlerhaft und macht damit einen wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne von § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG geltend (Urteil vom 29. August 1983 - BVerwG 6 C 89.82 - [Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 10]),; einer Zulassung der Revision bedurfte es daher nicht.

    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats weiterhin zutreffend angenommen, daß von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen sind, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl. hierzu BVerwG. Urteil vom 29. August 1983 - BVerwG 6 C 89.82 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65

    Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83
    Es hat in diesem Falle dahin erkannt, daß sich Vorgänge innerhalb des Gewahrsamsbereichs des Gerichts nicht zu Lasten des Klägers auswirken dürfen (Urteil vom 22. Mai 1969 - BVerwG 8 C 2.65 - [NJW 1969, S. 1730/31]).
  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 124.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83
    Ob die Klage zulässig ist, hat das Revisionsgericht in vollem Umfange, d.h. in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, zu prüfen, weil es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung handelt (BVerwG, Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG 6 C 124.73 - [Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 4] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 26.75

    Fehlende Unterschrift unter der Widerspruchsschrift - Gesetzliches Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 12.83
    Als eine solche Ausnahme hat es unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 26.75 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 22 = VerwRspr. Bd. 29 S. 764 f.]) gelten lassen, wenn - bei nicht unterzeichneter Rechtsmittelschrift - die Absenderangabe auf dem zugehörigen Briefumschlag den eigenhändigen Namenszug des Rechtsmittelführers enthält.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Entscheidend ist, wie die Revision zutreffend vorträgt und wovon das Berufungsgericht ebenfalls ausgegangen ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (BVerwG, Urt. v. 29.06.1984 - 6 C 12/83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11; Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40/87 - BVerwGE 81, 32, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 19.12.2001 - 3 B 33/01 - juris Rn. 2 ff.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 81 Rn. 6).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige

    Da die Post diesen von dem Absender angegebenen Weg nicht beschritten hat, sondern zu der sonst bei Straßenangaben vorgesehenen Zustellung übergegangen ist, darf das Risiko für Fehlleitungen auf diesem von der Post selbst eingeschlagenen Wege nicht dem Absender aufgebürdet werden (vgl. auch Urteil vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 40.88

    Voraussetzungen für die Annahme eines Klageverzichts - Einberufung zum

    Ob die Klage zulässig ist, hat das Revisionsgericht daher in vollem Umfang, d.h. in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht, zu prüfen (vgl. Urteil von 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11 S. 3 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1996 - 5 L 212/95
    Entscheidend ist insoweit, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (BVerwG, Urt. v. 29.06.1984 - 6 C 12.83 -, Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11).

    Eine (weitere) Beweiserhebung über die Frage der Urheberschaft der Berufungsschrift und den Willen des Klägers, diese in den Rechtsverkehr zu bringen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 29.06.1984, a.a.O.), der sich der Senat anschließt, nicht angezeigt.

  • OVG Brandenburg, 10.08.2000 - 4 A 219/95

    Äthiopien, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische

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  • BVerwG, 21.12.1987 - 3 B 28.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Umstand, daß der Briefumschlag nicht zu den Gerichtsakten genommen worden ist, kann dem Kläger insoweit nicht zum Nachteil gereichen (Urteil vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - ).
  • OVG Thüringen, 27.04.2000 - 4 ZKO 704/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (BVerwG, Urteil vom 29.06.1984 - BVerwG 6 C 12.83 -, Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.1989 - 4 B 225.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Mit dieser Auffassung folgt das Berufungsgericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9 = DÖV 1984, 174; Urteil vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11; Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 - BVerwGE 81, 32 = NJW 1989, 1175).
  • VG München, 12.02.2019 - M 13 K 17.5759

    Formgerechte Klageeinreichung durch Nutzung des Online-Fax von E-Post

    Entscheidend sei insofern, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1988 - 9 C 40/87 - juris Rn. 10 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1984 - BVerwG 6 C 12.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11 m.w.N.; bestätigt in BVerwG, B.v. 19.12.1994 - 5 B 79/94 - juris Rn. 9).
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